Wir entsorgen seit vielen Jahren Asbest- und das absolut gefahrenlos. Am 15. Mai 2017 wurde unser eigens entwickeltes Schleifverfahren BT 17.34 (die 34 steht dabei dafür, dass wir das 34ste Unternehmen waren, was diese Zulassung bekommen hat) offiziell beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zugelassen. Wir sind damit eines von bundesweit ca. 90 Unternehmen mit Zulassung beim IFA.
Die Entsorgung der Abfälle übernehmen ausschließlich auf Asbest spezialisierte Entsorgungsunternehmen.
Das Besondere.
Unser Verfahren erleichtert es, asbesthaltige Kleber zu entfernen. Das spart jede Menge Zeit. Denn nicht nur die asbesthaltigen Platten, sondern auch der Klebstoff darunter muss entfernt werden. Bei unserem Verfahren wird der Klebstoff abgeschliffen, der Estrich bleibt erhalten. Während der Arbeit wird zudem die Faserzahl gemessen. Das abgesaugte Material wird als Sondermüll entsorgt.
Unsere Geräte arbeiten mit einer Ansaugglocke. Dadurch muss nur die zu bearbeitende Fläche abgeschirmt werden. Bei Standardverfahren muss der gesamte Arbeitsbereich abschirmt und durch Schleusen gesichert werden.
Vier Schritte.
Unser Verfahren ist in vier Schritte geteilt:
1. Organisation
Benennung sachkundige Person
Meldung an zuständige Behörde und Träger der Unfallversicherung
Gefärdungsbeurteilung/Arbeitsplan nach TRGS 519 Nr. 4
Schriftliche Betriebsanweisung und Unterweisung nach TRGS 519 Nr. 11
2. Vorbereitung
Geräte bereitstellen
Energie- und Saugleitungen legen
Arbeitsplatzabsperrung und -kennzeichnung
Abfallverpackung mit Kennzeichnung
3. Ausführung
Funktionstest der Geräte
Schleifarbeiten starten und abschließen
Geschliffene Fläche mit Bodendüse absaugen
Abschließende Reingung aller Flächen
4. Entsorgung
Filtersäcke wechseln und verschließen
Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 18 und länderspezifischer Regelungen entsorgen