Asbestsanierung: Was Sie wissen müssen
Was ist Asbest und warum ist es gefährlich?
Asbest ist eine Gruppe natürlicher Silikatminerale, die in der Vergangenheit weit verbreitet als Baumaterial verwendet wurden. Seine Eigenschaften – insbesondere die hohe Zugfestigkeit, Hitzebeständigkeit und Isolationsfähigkeit – machten Asbest zu einem idealen Material für viele Anwendungen, von Dämmstoffen über Dachdeckungen bis hin zu Bodenbelägen und Fassadenplatten.
Die Gefahr von Asbest geht von den feinen Fasern aus, die sich bei mechanischer Beschädigung oder Verwitterung von den asbesthaltigen Materialien lösen können. Diese Fasern sind mikroskopisch klein und können leicht eingeatmet werden, was zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen kann. Diese Krankheiten entwickeln sich oft erst viele Jahre nach dem Kontakt mit Asbest, was die Diagnose und Behandlung erschwert.
Wann müssen asbesthaltige Gebäude saniert werden?
Die Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden wird in Deutschland durch verschiedene Regelwerke und Gesetze geregelt, insbesondere durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519). Eine Sanierung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Asbestfasern freigesetzt werden könnten, was bei beschädigten oder alternden Materialien häufig der Fall ist.
Es gibt mehrere Situationen, in denen eine Asbestsanierung erforderlich sein kann:
1. Beschädigte Materialien:
Wenn asbesthaltige Materialien beschädigt sind oder Anzeichen von Verwitterung aufweisen, besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt werden. In solchen Fällen muss eine Sanierung durchgeführt werden, um die Gefährdung zu minimieren.
2. Umbaumaßnahmen:
3. Auflagen durch Behörden:
4. Präventive Maßnahmen:
Ist man verpflichtet, Asbest zu entfernen?
Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Entfernung von Asbest gibt es in Deutschland nicht. Die Entscheidung zur Asbestsanierung hängt von der konkreten Gefährdungslage und den oben genannten Umständen ab. Allerdings gibt es spezifische Regelungen und Empfehlungen, die im Falle eines Schadens oder einer Renovierung eine Sanierung nahelegen oder sogar vorschreiben.
Die GefStoffV und TRGS 519 regeln den Umgang mit asbesthaltigen Materialien und definieren, unter welchen Bedingungen eine Entfernung notwendig ist. Eine solche Verpflichtung besteht vor allem, wenn:
- Asbestfasern in die Raumluft gelangen könnten und somit eine Gefährdung der Gesundheit besteht.
- Renovierungs- oder Abbrucharbeiten durchgeführt werden, bei denen asbesthaltige Materialien beschädigt werden könnten.
Zudem haben Vermieter eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mietern. Wenn bekannt ist, dass eine Wohnung asbesthaltige Materialien enthält, die eine Gefährdung darstellen könnten, muss der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Ist es gefährlich, in einem Haus mit Asbest zu wohnen?
Ob das Wohnen in einem Haus mit Asbest gefährlich ist, hängt stark von der Art des verbauten Asbests und dessen Zustand ab. Grundsätzlich gilt: Solange asbesthaltige Materialien unbeschädigt und nicht bearbeitet sind, stellen sie in der Regel keine akute Gefahr dar. Die Gefahr geht hauptsächlich von freiwerdenden Asbestfasern aus, die eingeatmet werden können.
Folgende Szenarien sind zu beachten:
- Intakte, unbeschädigte Materialien: In vielen älteren Häusern sind asbesthaltige Materialien verbaut, die keine unmittelbare Gefahr darstellen, solange sie intakt und unbeschädigt sind. Beispiele hierfür sind fest gebundene Asbestprodukte wie Asbestzement. Diese Materialien setzen unter normalen Umständen keine Fasern frei und stellen somit keine direkte Gesundheitsgefahr dar.
- Beschädigte oder bearbeitete Materialien: Sobald asbesthaltige Materialien beschädigt werden, sei es durch Alterung, mechanische Belastung oder Renovierungsarbeiten, können Asbestfasern freigesetzt werden. In solchen Fällen steigt das Gesundheitsrisiko erheblich, und es muss dringend gehandelt werden.
- Weich gebundener Asbest: Weich gebundener Asbest, der oft in Spritzasbest, Isolierungen oder feuerfesten Beschichtungen verwendet wurde, stellt ein höheres Risiko dar. Diese Materialien können bei geringster Belastung Asbestfasern freisetzen und sollten deshalb immer von Fachleuten bewertet und gegebenenfalls entfernt werden.
Maßnahmen zur Sicherheit bei Asbestverdacht
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Haus asbesthaltige Materialien enthält, sollten Sie zunächst einen Experten zu Rate ziehen. Folgende Schritte sind zu empfehlen:
1. Professionelle Begutachtung:
Lassen Sie Ihr Haus von einem zertifizierten Fachmann begutachten, der Proben nimmt und analysiert. Eine genaue Untersuchung kann feststellen, ob und welche Art von Asbest in Ihrem Haus vorhanden ist und ob eine Sanierung notwendig ist.
2. Risikobewertung:
3. Fachgerechte Sanierung:
4. Vermeidung von Eigenmaßnahmen:
Asbest ist ein ernstzunehmendes Thema, das fundierte Entscheidungen und professionelles Handeln erfordert. Die Notwendigkeit einer Asbestsanierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zustand der asbesthaltigen Materialien und die geplanten Baumaßnahmen. Während es keine allgemeine Verpflichtung zur Entfernung von Asbest gibt, bestehen doch strenge Regelungen zum Schutz der Gesundheit, die in vielen Fällen eine Sanierung erforderlich machen.
Das Wohnen in einem Haus mit Asbest ist nicht zwangsläufig gefährlich, solange die Materialien intakt und unbeschädigt sind. Sobald jedoch eine Gefährdung durch freigesetzte Fasern besteht, ist schnelles Handeln gefragt. Für eine sichere und fachgerechte Sanierung stehen Ihnen die Experten von Asbest-Killer aus Salzgitter gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie wieder sicher wird. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Asbest gestoßen sind: Rufen Sie uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!