Warum Asbest fachgerecht entfernt und entsorgt werden sollte
Für die Entfernung und Entsorgung von Asbest gibt es gesetzliche Regelungen – so etwa die TRGS 519, die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe. Wer sich nicht daran hält, gefährdet nicht nur seine Gesundheit und die seiner Mitmenschen. Ihm drohen bei einer illegalen Asbestentsorgung auch immense Geldstrafen. Warum Sie außerdem ein fachkundiges Unternehmen wie uns beauftragen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Asbest sollte fachgerecht entfernt und entsorgt werden, weil es erhebliche gesundheitliche und umwelttechnische Gefahren birgt. Hier sind die Hauptgründe:
Gesundheitliche Risiken:
- Krebsrisiko: Asbestfasern können Lungenkrebs, Mesotheliom (eine seltene Form von Brust- und Bauchfellkrebs) und andere Krebsarten verursachen. Diese Fasern sind so klein, dass sie eingeatmet werden können und sich in den Lungen und anderen Organen festsetzen.
- Asbestose: Eine chronische Lungenerkrankung, die durch das Einatmen von Asbestfasern verursacht wird. Diese Krankheit führt zu Narbenbildung im Lungengewebe und kann die Atmung erheblich erschweren.
- Andere Atemwegserkrankungen: Asbest kann auch zu anderen schwerwiegenden Atemwegserkrankungen wie chronischer Bronchitis führen.
Umwelttechnische Risiken:
- Verbreitung von Asbestfasern: Wenn Asbest unsachgemäß entfernt wird, können die Fasern in die Luft gelangen und sich weit verbreiten. Dies erhöht das Risiko einer Exposition für Menschen in der Umgebung.
- Kontamination: Unsachgemäße Entsorgung kann dazu führen, dass Asbest in den Boden und das Grundwasser gelangt, was langfristige Umweltschäden verursachen kann.
Rechtliche Vorgaben:
- Gesetzliche Vorschriften: In vielen Ländern gibt es strenge Vorschriften und Richtlinien zur Entfernung und Entsorgung von Asbest. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Gesundheit der Öffentlichkeit und die Umwelt zu schützen.
- Sicherheitsstandards: Fachgerechte Entfernung stellt sicher, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden, um das Risiko für Arbeiter und die Allgemeinheit zu minimieren.
Wirtschaftliche Aspekte:
- Haftung: Unternehmen und Privatpersonen können haftbar gemacht werden, wenn Asbest unsachgemäß entfernt und entsorgt wird. Dies kann zu hohen Geldstrafen und Kosten für die Sanierung führen.
- Vermeidung von Langzeitkosten: Fachgerechte Entfernung und Entsorgung kann langfristige Kosten vermeiden, die durch gesundheitliche Schäden und Umweltverschmutzung entstehen können.
Zusammengefasst ist die fachgerechte Entfernung und Entsorgung von Asbest essenziell, um schwerwiegende gesundheitliche Risiken und Umweltschäden zu vermeiden, gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und wirtschaftliche Nachteile zu verhindern.
Wie gefährlich ist Asbest überhaupt?
Asbest wird dann gefährlich, wenn die feinen Asbestfasern freigesetzt werden. Diese können von Menschen leicht eingeatmet werden und zur Lunge wandern. Dort reizen sie das Gewebe so weit, dass dieses vernarbt und die Lunge sich verhärtet. Dieser gesamte Vorgang wird Asbestose genannt.
Asbestose zählt zu den Langzeitfolgen beim Umgang mit Asbest – es kann durchaus mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis sich die Krankheit vollständig entwickelt hat.
Die Symptome von Asbestose sind unter anderem:
- Reizhusten
- Atemnot
- Gewichtsverlust
- zäher Auswurf
Die feinen Asbestfasern können jedoch ebenfalls Brust- und Rippenfellkrebs sowie Lungenkrebs verursachen, wenn sie sich in den jeweiligen Körperbereichen festsetzen.
Warum darf die Asbestentsorgung und -entfernung nicht von Privatpersonen durchgeführt werden?
Im Jahr 2001 wurden asbesthaltige Abfälle vom EU-Rat als gefährlich eingestuft – dazu zählt unter anderem der Asbestzement, welcher sich auf etlichen Dächern und an Fassaden finden lässt.
Damit sich Asbestentsorger vor den gefährlichen Fasern schützen können, müssen sie spezielle Schutzkleidung tragen und strenge gesetzliche Richtlinien einhalten. Unsere Asbestkiller
- sind im Umgang mit Asbest bestens geschult,
- haben staatliche Prüfungen abgelegt, die ihr Wissen zertifizieren,
- verfügen über die notwendige Schutzkleidung sowie den richtigen Atemschutz
Privatpersonen verfügen weder über das erforderliche Know-how, noch haben sie Zugang zu der Schutzausstattung, die für die Entfernung sowie Entsorgung unentbehrlich ist. Würden sie die Maßnahmen selbst durchführen, brächten sie sich unnötig in Gefahr. Daher sollten Sie sich bei einem Asbestverdacht sofort bei uns melden!
Welche Strafen drohen bei einer illegalen Asbestentsorgung?
Im § 326 Strafgesetzbuch ist der „Unerlaubte Umgang mit Abfällen“ geregelt. Dort ist Folgendes festgelegt:
„Wer unbefugt Abfälle, die
- Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
- für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
- explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
- nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Unter diese Regelung fallen auch asbesthaltige Abfälle, da diese als krebserzeugend klassifiziert werden. Zusammengefasst bedeutet dies also, dass Personen eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe droht, wenn sie Asbest illegal entfernen und an Orten entsorgen, die für die fachgerechte Entsorgung nicht vorgesehen sind.
Keine Panik! Wir kümmern uns um die Entsorgung!
Wir entsorgen seit vielen Jahren Asbest – und das absolut gefahrenlos unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 18 und länderspezifischer Regelungen. Am 15. Mai 2017 wurde unser eigens entwickeltes Schleifverfahren BT 17.34 offiziell beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zugelassen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Asbest gestoßen sind: Rufen Sie uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!
Quelle Text: www.rathscheck.de zum Teil in abgewandelter Form und umformuliert.