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Aktuelles vom Asbest-Killer.

Asbest: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

Wir reden oft über die gesundheitlichen Folgen durch die Freisetzung von Asbestfasern. Sie sind schließlich auch der Grund dafür, warum die Verwendung und Verbreitung von Asbest im Jahr 1993 in Deutschland verboten wurde. Daher gehen wir in diesem Beitrag genauer auf die gesetzlichen Vorschriften ein und worauf Sie achten müssen, um sich selbst und Ihr Umfeld nicht in Gefahr zu bringen.


Darauf müssen Sie achten

Wenn bereits bekannt ist, dass sich Asbest in ihrem Haus befindet, sollten Sie direkt eine Fachfirma mit der Sanierung beauftragen. Auch bei einem Verdacht raten wir Ihnen, sich an uns wenden. Damit es nicht dazu kommt, dass Sie unwissend asbesthaltige Bauteile beschädigen und dadurch sich und andere in Gefahr bringen.

Aber was wirkt denn verdächtig? Mit bloßem Auge lässt sich Asbest ja nur in den seltensten Fällen erkennen. Das Baujahr des Gebäudes kann sehr aufschlussreich sein. Bei alten Häusern muss immer damit gerechnet werden, dass irgendwo Asbest verwendet wurde.

Sollten Sie dem Verdacht nicht nachgehen und dadurch erst beim Renovieren darauf stoßen, ist es meistens schon zu spät. Bei Arbeiten auf dem Dach können sogar ihre Nachbarn betroffen werden und bei Verunreinigung des Grundstücks mit Asbestfasern eine Sanierung verlangen. Zusätzlich müssen Sie mit einer Geldstrafe oder noch schlimmer mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Das ist alles streng verboten!

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Deswegen haben wir nochmal zusammengefasst welche Umgangsformen mit Asbest für Gewerbebetriebe und Privatpersonen streng verboten sind:

Sie dürfen keinesfalls 

 … asbesthaltige Bauteile mit Geräten wie Hochdruckreinigern, Drahtbürsten, harten Borstenbesen oder Strahlmaschinen reinigen. Auch Tätigkeiten wie Schleifen oder Bohren sind unzulässig.

… Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern und -wandverkleidungen durchführen. Das Verbot umfasst auch das Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern!

… Asbestprodukte zerbrechen oder zersägen. Ausgebaute Asbestprodukte dürfen auch nicht geworfen werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung, Verbreitung und Bearbeitung von Asbest verboten ist. Aus sehr gutem Grund: Die Fasern können in Ihre Lunge eindringen und dadurch Auslöser für schwerwiegende Erkrankungen werden.

Gehen Sie lieber auf Nummer sicher

Unser Fachpersonal wurde für den Umgang mit Asbest ausgebildet und verfügt über die notwendige Schutzausrüstung. Bei einem Verdacht können wir erstmal eine Materialprobe entnehmen, die in einem Labor untersucht wird. Die anschließende Sanierung erfolgt durch unser eigens entwickeltes Schleif­verfahren.

Das Verfahren erleichtert es, asbesthaltige Kleber zu entfernen. So wird jede Menge Zeit gespart. Denn nicht nur die asbesthaltigen Platten, sondern auch der Klebstoff darunter muss entfernt werden. Bei unserem Verfahren wird der Klebstoff abgeschliffen, der Estrich bleibt erhalten. Während der Arbeit wird zudem die Faserzahl gemessen. Das abgesaugte Material wird als Sondermüll entsorgt.


Rufen Sie uns an, wenn Sie sich unsicher sind!

Die von Asbest ausgehende Gefahr liegt vor allem darin begründet, dass vielen oft nicht bewusst ist, dass sie von asbesthaltigen Produkten umgeben sind. Sofern festgebundene Asbestbauteile nicht beschädigt werden, geht von ihnen kein Risiko aus.

Die Strafen bei Verstößen sind streng, aber notwendig, damit sich Asbest nicht wieder verbreitet.

Sollten Sie also den Verdacht haben, wenden Sie sich lieber an uns!


Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Asbest gestoßen sind: Rufen Sie uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!

Quelle Text: baubio-logisch.de zum Teil in abgewandelter Form und umformuliert.


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