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Aktuelles vom Asbest-Killer.

Darum sollten Sie bereits beim Hauskauf auf Asbest achten

Sie erfüllen sich Ihren Traum vom eigenen Haus und stellen erst nach dem Kauf fest, dass Sie von Asbest umgeben sind – keine schöne Vorstellung. Gerade bei alten Immobilien ist dieses Szenario aber nicht unwahrscheinlich.

Asbest wurde nämlich, bis zum endgültigen Verbot vor fast 30 Jahren, in zahlreichen Gebäuden verbaut. Oft wissen selbst die Verkäufer nichts von einer Asbestbelastung. Manche werden aber auch versuchen, eine Asbestbelastung unter den Tisch fallen zu lassen. Daher erfahren Sie heute, welche Rechte und Pflichten Sie beim Hauskauf in Bezug auf Asbest haben.


Wozu ist der Verkäufer verpflichtet?

Bei der Verwendung von Asbest liegt ein Baumangel vor. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, Sie über diesen Baumangel unaufgefordert aufzuklären.

Sollte es nach dem Verkauf zu einem Befund kommen, muss er in einer vertraglichen Vereinbarung glaubhaft machen,

  • nichts von den Altlasten des Gebäudes gewusst zu haben und
  • dass die Sanierungsmaßnahmen für Sie als Käufer zumutbar sind.

Gleichzeitig müssen Sie sich als Käufer aber auch mit dem Verdacht auseinandersetzen und im besten Fall hier schon einen Gutachter beauftragen.

Was passiert, wenn Sie Asbest erst nach dem Hauskauf erkennen?

Sollte der Verkäufer versteckte Mängel nicht offen darlegt haben, können Sie Schadensersatz verlangen oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierbei kommt es noch darauf an, wie schwerwiegend die Asbestbelastung ausfällt. Wirkt der Werkstoff bereits krebserregend? Oder werden die Fasern bei üblicher Nutzung freigesetzt? Dazu zählen übrigens auch Renovierungsarbeiten.

Wie sieht es aus, wenn Sie von der Asbestbelastung wissen konnten?

Wie bereits angedeutet: Sollten Sie dem Verdacht nicht nachgehen und „offensichtliche“ Hinweise wie Eternitplatten auf dem Dach übersehen, werden Sie auch dafür aufkommen müssen. Damit es nicht dazu kommt, sollten Sie bei Häusern mit einem Baujahr zwischen 1930 und 1990 immer vorsichtig sein, die Augen offen halten und davon ausgehen, dass sich irgendwo noch Asbest befinden könnte.

Wer muss sich dann um die Asbestsanierung kümmern?

Sollten beide Seiten nichts von der Asbestbelastung gewusst haben, müssen Sie als neuer Eigentümer eine Fachbetrieb beauftragen. Und hier kommen wir ins Spiel: Wir entsorgen seit vielen Jahren Asbest – und das absolut gefahrenlos. Unser Schleifverfahren erleichtert es, asbesthaltige Kleber von Böden zu entfernen. Der Schlimm wird sofort abgesaugt und aufwändige Einhausungen können vermieden werden. Das spart jede Menge Zeit. Aber auch bei Fassadenplatten, Putzen, Dachplatten oder anderen Baumaterialien aus Asbest stehen wir Ihnen bei der Entfernung zur Seite. Natürlich kümmern wir uns nach dem Entfernen auch um die fachgerechte Entsorgung.


Rufen Sie uns an, wenn Sie sich unsicher sind!

Die von Asbest ausgehende Gefahr liegt vor allem darin begründet, dass vielen oft nicht bewusst ist, dass asbesthaltige Produkte in ihrem Zuhause verbaut sind und wo sich diese befinden. Sofern festgebundene Asbestbauteile nicht beschädigt werden, geht von ihnen kein Risiko aus.

Bei Heimwerkerarbeiten am eigenen Haus kann es aber unabsichtlich und unbemerkt zu Beschädigungen und letztendlich zu einer Freisetzung der Fasern kommen. 

Sollten Sie also den Verdacht haben, wenden Sie sich lieber an uns!


Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Asbest gestoßen sind: Rufen Sie uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!

Quelle Text: rathscheck.de zum Teil in abgewandelter Form und umformuliert.


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