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Aktuelles vom Asbest-Killer.

Wann ist eine Asbestsanierung erforderlich?

Asbest wurde einst als Wunderwerkstoff bezeichnet und befindet sich daher noch in vielen Häusern, die in den 1960er und 1970er Jahren erbaut wurden. Da Experten schon vor langer Zeit herausgefunden haben, welche gefährlichen Auswirkungen er auf die Gesundheit hat, ist die Herstellung, Verbreitung und Verwendung von Asbest seit 1993 in Deutschland verboten. 

Aus diesem Grund sollten die betroffenen Bauteile im Rahmen einer Schadstoffsanierung entfernt und entsorgt werden. Was Sie dabei beachten müssen und warum Sie die Unterstützung durch einen Fachmann in Anspruch nehmen sollten, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.


Was ist Asbest und warum ist das Material gefährlich?

Asbest galt lange Zeit als Wunderwerkstoff. Die faserartigen silikatischen Minerale verfügen nämlich über sehr gute Eigenschaften: Sie sind chemisch sehr beständig, unempfindlich gegenüber Hitze und nicht brennbar. Deshalb wurden sie in zahlreichen Produkten verarbeitet und verwendet. Hierzu zählen Platten aus Asbestzement, Kleber, Farbe und Spachtelmasse, Bremsbeläge und Kupplungen sowie technische Anlagen. Asbest befindet sich zu einer hohen Wahrscheinlichkeit in allen Häusern, die zwischen 1900 und 1990 errichtet wurden, sofern er noch nicht fachgerecht entsorgt wurde.

Heute gilt der Stoff als gesundheitsschädlich. Das Einatmen einer einzigen Faser kann zu Krankheiten wie einem Pleuraerguss, Pleuraplaque, Lungenkrebs oder Asbestose führen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass das Material unsichtbar ist. Asbest kann nur mit einer Probe im Labor nachgewiesen werden. Aufgrund der Gefahren ist es zu Ihrer eigenen Sicherheit zwingend erforderlich, dass Sie diese Probe nur von unserem Fachpersonal vornehmen lassen!

Asbestsanierung – wann ist sie notwendig?

Seit Mitte der 90er Jahre regelt eine Asbestrichtlinie explizit den Umgang mit schwach gebundenem Asbest. Ob und wie zeitnah eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden muss, wird in drei Dringlichkeitsstufen unterteilt:

  • Stufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich

  • Stufe II: Neubewertung mittelfristig (innerhalb von 2 Jahren)

  • Stufe III: Neubewertung längerfristig (innerhalb von 5 Jahren)

Sollte die Bewertung eine zeitnahe Sanierung erforderlich machen, erfolgt diese, laut Asbestrichtlinie, in drei Schritten:

  1. Entfernen
  2. Beschichten
  3. Räumliche Trennung

Wenn sich Asbest in Ihrem Haus befindet, ist eine Sanierung jedoch nicht in jedem Fall notwendig. Dringend erforderlich wird sie, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Dies ist der Fall, wenn die Asbestprodukte beschädigt sind, Brüche aufweisen oder stark verwittert sind. Bei einem Dach besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass die Asbestplatten durch Wind und Wetter im Laufe der Jahre gealtert sind.


Zwei verschiedene Formen von Asbestprodukten

Bei Asbestprodukten wird zwischen fest gebundenen und schwach gebundenen Erzeugnissen unterschieden. Fest gebundene Asbestprodukte enthalten einen Asbestanteil von bis zu 15 Prozent. Hierzu zählen Asbestzementplatten, die für Fassaden- und Dacheindeckungen, Fensterbretter oder Lüftungsanlagen eingesetzt wurden.

Bei schwach gebundenen Asbestprodukten kann der Anteil bei bis zu 100 Prozent liegen. In diese Kategorie gehören unter anderem Abdichtungen von Stahlträgern, Kabeln und Leitungen, Beschichtungen von Decken und Wänden, die Auskleidung von Nachtstromspeichergeräten sowie die Asbestpappen­unterlage bei Fußbodenbelägen. Bereits bei leichtem Anstoßen oder Erschütterungen können hier Asbestfasern freigesetzt werden.

Da der krebserregende Stoff in hohem Anteil in schwach gebundenen Produkten vorhanden ist, sollten Sie hierbei besonders vorsichtig sein.


Warum sollten Sie uns mit der Asbestsanierung beauftragen?

Um den Werkstoff entfernen und entsorgen zu dürfen, benötigen Unternehmen eine Zulassung der entsprechenden Behörde sowie die personellen und technischen Voraussetzungen. Wir erfüllen diese Kriterien und wissen, wie wir mit dem gesundheitsschädlichen Stoff umgehen müssen. Sollten Sie sich unsicher sein oder den Verdacht haben, dass sich Asbest in Ihrem Haus befinden könnte, melden Sie sich bei uns! Unser geschultes Personal kann eine Asbestbelastung am besten feststellen und beseitigen.


Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Asbest gestoßen sind: Rufen Sie uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!

Quelle Text: www.rathscheck.de zum Teil in abgewandelter Form und umformuliert.


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